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   BFH, 10.07.2002 - VII B 80/02   

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https://dejure.org/2002,14503
BFH, 10.07.2002 - VII B 80/02 (https://dejure.org/2002,14503)
BFH, Entscheidung vom 10.07.2002 - VII B 80/02 (https://dejure.org/2002,14503)
BFH, Entscheidung vom 10. Juli 2002 - VII B 80/02 (https://dejure.org/2002,14503)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kraftfahrzeugsteuer - Verkauf - Fahrzeug - Übergabe - Abmeldung - Ummeldung - Veräußerungsanzeige - Fahrzeugschein - Veräußerer

  • Judicialis

    StVZO § 27 Abs. 3; ; KraftStG § 5 Abs. 5; ; KraftStG § 5 Abs. 5 letzter Halbsatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KraftStG § 5 Abs. 5; StVZO § 27 Abs. 3
    Kfz-Steuer; fehlende Veräußerungsanzeige - Ende der Steuerpflicht?

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 29.08.2001 - VII B 23/01

    Kraftfahrzeugsteuer - Steuerpflicht - Veräußerungsanzeige - Beendigung der

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - VII B 80/02
    Der beschließende Senat braucht indes ebenso wenig wie in seiner Entscheidung vom 29. August 2001 VII B 23/01 (BFH/NV 2002, 75) näher zu erörtern, ob ein solcher ungeschriebener, allenfalls aus Treu und Glauben abzuleitender Beendigungstatbestand überhaupt denkbar ist.
  • BFH, 11.07.1989 - VII R 4/87

    Einheimisches Fahrzeugs - Veräußerung eines Fahrzeugs - Anzeige über Veräußerung

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - VII B 80/02
    Auf diesen Zusammenhang zwischen dem Beginn der Steuerpflicht des Erwerbers eines Kfz und der Beendigung der Steuerpflicht des früheren Eigentümers hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 11. Juli 1989 VII R 4/87 (BFHE 157, 454, BStBl II 1989, 812) hingewiesen.
  • BFH, 19.12.1967 - II 17/64

    Übergang eines Fahrzeugs - Fahrzeughalter - Ende der Kraftfahrzeugsteuerpflicht -

    Auszug aus BFH, 10.07.2002 - VII B 80/02
    Der BFH hat ferner schon in seinem Urteil vom 19. Dezember 1967 II 17/64 (BFHE 91, 378, BStBl II 1968, 359) entschieden, dass die Steuerpflicht des früheren Eigentümers eines Kfz nur durch eine den verkehrsrechtlichen Anforderungen genügende Veräußerungsanzeige, nicht aber dadurch endet, dass die Behörden auf andere Weise von dem Eigentumswechsel erfahren.
  • FG Hamburg, 08.08.2012 - 2 K 220/11

    KFZ-Steuer: KFZ-Steuer bei Tageszulassung

    Denn in dieser Bestimmung wird die Beendigung der Steuerpflicht mit dem Beginn der Steuerpflicht beim Erwerber verknüpft (BFH v. 10.07.2002 VII B 80/02, BFH/NV 2002, 1497; BFH v. 11.07.1989 VII R 4/87, BStBl II 1989, 812), vor und nach der Fahrzeugumschreibung unterliegt das Fahrzeug der deutschen Besteuerung.
  • FG München, 19.02.2003 - 4 K 2817/02

    Ende der KraftStpflicht bei Veräußerung des Fahrzeugs

    Selbst wenn der Kaufvertrag dem Finanzamt schon früher vorgelegt worden wäre, wäre wegen Fehlens der vorgeschriebenen Veräußerungsanzeige die Steuerpflicht nicht früher beendet worden (s. BFH-Beschluss vom 10. Juli 2002 VII B 80/02, BFH/NV 2002, 1497).
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